Seelische Gesundheit für Kinder und Jugendliche

 

ACHTUNG!

 

Seit 01.10.2024 finden Sie die Praxis am neuen Standort und mit personeller Verstärkung durch meine Kollegin

 Frau Doreen Alschner 

in der

 Käthe-Kollwitz-Straße 08 in Grimma.

 

Wie läuft eine Psychotherapie ab?

In Kürze

  • Wichtig beim ersten Gespräch: die Krankenversicherungskarte ihres Kindes sowie Zeugnisse und ggf. Vorbefunde in Kopie mitbringen. Eine Überweisung benötigt es nicht.
  • Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel mindestens 1mal pro Woche statt.
  • Wie lange eine Psychotherapie insgesamt dauert, hängt vom Schweregrad der Erkrankung ab.
  • Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.

1.

Nach dem telefonischen Erstkontakt, erhalten Sie einen Termin zu einer psychotherapeutischen Sprechstunde. 

Die Psychotherapeutischen Sprechstunden (max. 5 Stunden á 50 Minuten) dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Beschreiben ihrer Sorgen und Probleme sowie der Diagnostik. 

Hier wird die Frage geklärt, ob eine ambulante Psychotherapie helfen kann und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie gilt als verpflichtend für die Aufnahme einer Psychotherapie.

2.

Zusätzlich zu den psychotherapeutischen Sitzungen erfolgen die probatorischen Sitzungen (2-6 Stunden á 50 Minuten). 

Sie dienen dem weiteren Kennenlernen, dem Erheben der Entwicklungsgeschichte und der weiterführenden Diagnostik. 

3.

Der Antrag auf Verhaltenstherapie wird bei Ihrer zuständigen Krankenkasse durch die Eltern und die Therapeutin gestellt. 

Nach der Genehmigung der Krankenkasse beginnt die Therapie

Den Eltern werden dabei regelmäßige Gespräche angeboten, die einen wichtigen Stellenwert in der Therapie einnehmen.

4.

An die Psychotherapeutische Sprechstunde kann ggf. eine Psychotherapeutische Akutbehandlung anschließen. Diese hat das Ziel, die Patient*innen von akuter Symptomatik zu entlasten. 

Bei Bedarf kann diese anschließend in eine Kurz- oder Langzeittherapie überführt werden.
 

5.

Kurzzeittherapie: umfasst maximal 24 Therapiesitzungen und max. 6 Sitzungen für Bezugspersonen. 

Sie wird in 2 Schritten von jeweils 12 Stunden (KZT 1 und KZT 2) beantragt. 

Eine Umwandlung in eine Langzeittherapie ist bei Bedarf möglich.

6.

Langzeittherapie: umfasst maximal 80 Therapiesitzungen und max. 20 Sitzungen für Bezugspersonen. Sie wird ebenfalls in 2 Schritten beantragt.


 

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Claudia Schwarze - Käthe-Kollwitz-Straße 08 - 04668 Grimma                    Phone: 03437 - 94 79 448 - Email: praxis@kjp-grimma.de

Telefonsprechzeiten: Montag - Donnerstag 11:50 - 12:40 Uhr

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